Allgemeinde Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der **CWS Security GmbH**, Oberdorf 175a, 6261 Strass im Zillertal, Österreich („CWS Security“), insbesondere für Sicherheits-, Bewachungs-, Kontroll-, Ordnungs- und sonstige damit zusammenhängende Dienstleistungen.
2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern sowie – soweit ausdrücklich vorgesehen – gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn CWS Security ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das bloße Schweigen von CWS Security gilt nicht als Zustimmung.
4. Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB ist maßgeblich. Die AGB können auf der Website **www.gemeindewache.tirol** abgerufen und gespeichert werden.
2. Vertragspartner und Leistungen
1. Vertragspartner des Kunden ist:
**CWS Security GmbH**
Oberdorf 175a
6261 Strass im Zillertal
Österreich
Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht, UID-Nummer, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind im Impressum bzw. im jeweiligen Angebot anzuführen.
2. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
3. Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Bewachungs- und Kontrollleistungen,
- Objekt- und Revierkontrollen,
- Ordnungs- und Veranstaltungsdienste,
- Präventions- und Sicherheitsdienste,
- Dokumentation von Kontroll- und Vorkommnissen,
- Ermittlungen im Bereich Detektei
- sonstige vereinbarte Sicherheitsdienstleistungen.
4. CWS Security schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, keinen bestimmten wirtschaftlichen oder sicherheitsbezogenen Erfolg. Die Leistungen werden fachgerecht und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erbracht.
5. CWS Security ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Mitarbeiter, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. CWS Security bleibt für deren ordnungsgemäße Auswahl und Koordination verantwortlich.
3. Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote von CWS Security sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, für 14 Tage gültig.
2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- Unterzeichnung eines Auftrags oder Vertrags,
- Annahme eines verbindlichen Angebots,
- Beginn der beauftragten Leistung nach entsprechender Auftragserteilung.
3. Kostenvoranschläge und Preisangaben beruhen auf den bei der Angebotserstellung bekannten Umständen. Ergeben sich nachträglich Änderungen des Leistungsumfangs, des Einsatzortes, der Einsatzdauer oder sonstiger relevanter Umstände, ist CWS Security berechtigt, das Entgelt entsprechend anzupassen.
4. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von CWS Security schriftlich bestätigt werden. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine strengere Form nicht zulassen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat CWS Security alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere:
- Angaben zum Einsatzort,
- Gefahren- und Risikoinformationen,
- Zutritts- und Ansprechpartner,
- Alarm-, Schlüssel- und Schließpläne,
- behördliche oder betriebliche Vorgaben,
- Informationen über besondere Vorkommnisse oder Gefahrenquellen.
2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass CWS Security den Einsatzort zum vereinbarten Zeitpunkt betreten und die vereinbarten Leistungen sicher erbringen kann.
3. Der Kunde ist verpflichtet, CWS Security unverzüglich über Änderungen zu informieren, die für die Leistungserbringung wesentlich sein können.
4. Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungen oder erteilt er unrichtige bzw. unvollständige Informationen, haftet er für daraus entstehende Verzögerungen, Mehraufwendungen und Schäden, soweit ihn daran ein Verschulden trifft.
5. Der Kunde darf Mitarbeiter von CWS Security nicht zu rechtswidrigen Handlungen oder zu Tätigkeiten auffordern, die nicht vom vereinbarten Auftrag umfasst sind.
5. Termine, Einsatzzeiten und Verzögerungen
1. Vereinbarte Einsatzzeiten und Termine sind einzuhalten. Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie vereinbart oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände erforderlich sind.
2. CWS Security haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Streiks, Naturereignisse, Erkrankungen, unvorhersehbare Gefahrenlagen oder sonstige von CWS Security nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.
3. Bei einer erheblichen Änderung der Gefahrenlage ist CWS Security berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn die Fortsetzung für Mitarbeiter oder Dritte unzumutbar oder gefährlich wäre. Der Kunde ist darüber möglichst unverzüglich zu informieren.
4. Bereits erbrachte Leistungen sowie notwendige Aufwendungen sind in diesem Fall zu vergüten, sofern die Ursache nicht von CWS Security schuldhaft verursacht wurde.
6. Preise und Zusatzleistungen
1. Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Dazu können insbesondere zusätzliche Einsatzzeiten, Wartezeiten, Sonderfahrten, Nacht-, Sonn- und Feiertagsleistungen sowie Leistungen aufgrund geänderter Einsatzbedingungen zählen.
3. Ein Anspruch auf Durchführung von Zusatzleistungen besteht erst nach deren Beauftragung oder Bestätigung durch CWS Security. In dringenden Situationen darf CWS Security notwendige Maßnahmen zur Abwehr unmittelbarer Gefahren treffen, sofern dies im Interesse des Kunden erforderlich und zumutbar ist.
7. Zahlung und Zahlungsverzug
1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von **14 Tagen ab Rechnungsdatum** ohne Abzug zu bezahlen.
2. Bei Zahlungsverzug ist CWS Security berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und die notwendigen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu verrechnen. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß Unternehmensgesetzbuch (UGB), sofern keine andere zulässige Vereinbarung getroffen wurde.
3. CWS Security ist bei Zahlungsverzug nach vorheriger angemessener Mahnung berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Der Kunde darf Forderungen von CWS Security nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von CWS Security ausdrücklich anerkannt wurden. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
8. Stornierung und Kündigung
1. Bei einmaligen Einsätzen kann der Kunde den Auftrag schriftlich stornieren. Soweit im Angebot keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Pauschalen:
- bis 7 Tage vor dem vereinbarten Einsatz: kostenfrei,
- 6 bis 3 Tage vor dem Einsatz: 30 % des vereinbarten Entgelts,
- 2 bis 1 Tage vor dem Einsatz: 50 % des vereinbarten Entgelts,
- am Einsatztag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Entgelts.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. CWS Security bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten.
2. Bei laufenden oder unbefristeten Verträgen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Fehlt eine Vereinbarung, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist,
- der Kunde notwendige Mitwirkungspflichten erheblich verletzt,
- eine sichere Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist,
- der Kunde unzulässige oder rechtswidrige Anweisungen erteilt.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Bestimmungen nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
9. Rücktrittsrecht von Verbrauchern
1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.
2. Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Die näheren Informationen über das Rücktrittsrecht werden Verbrauchern – sofern erforderlich – gesondert zur Verfügung gestellt.
3. Verlangt der Verbraucher, dass CWS Security bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen. Im Fall eines wirksamen Rücktritts hat der Verbraucher jene Leistungen zu bezahlen, die bis zum Rücktritt bereits erbracht wurden.
4. Das Rücktrittsrecht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen, insbesondere wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt sowie den Verlust seines Rücktrittsrechts bestätigt hat.
10. Haftung
1. CWS Security haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von CWS Security, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CWS Security – soweit gesetzlich zulässig – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:
- Personenschäden,
- Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz,
- vorsätzliches Verhalten,
- grobe Fahrlässigkeit,
- ausdrücklich übernommene Garantien,
- Ansprüche, für die eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
4. CWS Security übernimmt keine Garantie dafür, dass sämtliche Gefahren, Schäden, Diebstähle, Unfälle oder sonstigen Ereignisse verhindert werden können. Sicherheitsleistungen dienen der Prävention und Risikoreduzierung, nicht der absolut lückenlosen Verhinderung von Schadensereignissen.
5. Für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben, mangelhafte Voraussetzungen am Einsatzort, fehlende Mitwirkung oder Anweisungen des Kunden entstehen, haftet CWS Security nur, wenn CWS Security ein eigenes Verschulden trifft.
6. Der Kunde hat erkennbare Schäden oder Beanstandungen möglichst unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnis schriftlich zu melden. Gesetzliche Ansprüche von Verbrauchern bleiben davon unberührt.
11. Dokumentation und Berichte
1. CWS Security ist berechtigt, Einsatz-, Kontroll- und Tätigkeitsberichte zu erstellen und diese dem Kunden in geeigneter Form zu übermitteln.
2. Der Kunde hat Berichte und Leistungsnachweise unverzüglich zu prüfen und allfällige Einwendungen schriftlich bekanntzugeben. Gegenüber Unternehmern gelten Leistungsnachweise als genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich widersprochen wird.
3. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bleiben unberührt.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
1. CWS Security behandelt vertrauliche Informationen des Kunden, die im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werden, vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die gesetzlich offengelegt werden müssen oder bereits öffentlich bekannt sind.
2. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz, verarbeitet.
3. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf **www.gemeindewache.tirol** zu entnehmen.
4. Soweit CWS Security im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, werden erforderlichenfalls gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
13. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
1. Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen werden nur vorgenommen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich und rechtlich zulässig ist oder eine entsprechende Einwilligung bzw. sonstige Rechtsgrundlage vorliegt.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, CWS Security über bestehende Überwachungs-, Aufzeichnungs- oder Informationspflichten am Einsatzort zu informieren und erforderliche Genehmigungen bereitzustellen, soweit diese aus seiner Sphäre stammen.
14. Urheberrechte und Unterlagen
1. Angebote, Konzepte, Einsatzpläne, Berichte, Dokumentationen und sonstige Unterlagen von CWS Security bleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, geistiges Eigentum von CWS Security.
2. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CWS Security zulässig.
15. Änderungen der AGB
1. Gegenüber Unternehmern ist CWS Security berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
2. Gegenüber Verbrauchern gelten Änderungen nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind und der Verbraucher ihnen wirksam zugestimmt hat oder eine andere gesetzlich zulässige Grundlage besteht.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von CWS Security zuständig.
4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen grundsätzlich der Schriftform, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
